St. Anna 48485 Neuenkirchen

Coronaschutzmaßnahmen

Anfang April hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzmaßnahmen für die Kirchen weitestgehend gelockert. Wir haben die Veränderungen bereits umgesetzt. Inzwischen haben wir auch die Sperrung jeder zweiten Bank aufgehoben. Die Empfehlung, weiterhin eine Maske zu tragen, bleibt bestehen, auch im Hinblick auf die Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände. Ebenso sind wir bei der Austeilung der Kommunion zur alten Regelung zurückgekehrt. Trotz aller Lockerungen sollten wir weiterhin aufeinander achten und vorsichtig sein.

St. Anna 48485 Neuenkirchen

Coronaschutzmaßnahmen

Anfang April hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzmaßnahmen für die Kirchen weitestgehend gelockert. Wir haben die Veränderungen bereits umgesetzt. Inzwischen haben wir auch die Sperrung jeder zweiten Bank aufgehoben. Die Empfehlung, weiterhin eine Maske zu tragen bleibt bestehen, auch im Hinblick auf die Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände. Ebenso sind wir bei der Austeilung der Kommunion zur alten Regelung zurückgekehrt. Trotz aller Lockerungen sollten wir weiterhin aufeinander achten und vorsichtig sein.

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Coronamaßnahmen

Seit dem 3. April 2022 können die Bundesländer nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen bezüglich der Coronalage erlassen. Für Gottesdienste gelten seit dem 3. April folgende Maßnahmen, die die Staatskanzlei des Landes NRW mit den Diözesen vereinbart hat:

Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.

Es gibt keine grundsätzliche Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen. Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske mindestens beim Singen zu tragen. Ebenso wird empfohlen, die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können.

Weiterhin ist eine Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung vorgesehen.

Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt.

Für den Friedensgruß wird, wie bisher, auf Körperkontakt verzichtet.

Es liegt also im Ermessen eines jeden einzelnen Gottesdienstbesuchers, ob er eine Maske trägt oder nicht. Angesichts der zurzeit noch sehr hohen Anzahl Infizierter, bitten wir Sie genau zu prüfen, ob Sie eine Maske tragen oder nicht, auch vor dem Hintergrund, dass die Maske vulnerable Personen schützt. Und natürlich schützen Sie auch sich selbst. Ebenso sollten die Gottesdienstbesucher darauf achten, Abstände einzuhalten bzw. dann, wenn es nicht möglich ist, auf jeden Fall die Maske zu tragen.

Grundsätzlich freuen wir uns, dass nach langer Zeit diese Lockerungen in vielerlei Hinsicht Vereinfachungen bringen. Wenn alle aufeinander aufpassen und gegenseitig Rücksicht nehmen, wird es uns sicher gelingen, weiterhin gut durch die Zeit zu kommen.

Pfarrer Markus Thoms

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Coronaschutzverordnung

Am 13. Januar 2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Der Kirchenvorstand hat diese in seiner Sitzung am 12. Januar zur Kenntnis genommen und weist insbesondere darauf hin, dass während der gesamten Nutzung des Pfarrheimes

nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronaschutzverordnung NRW in allen Innenräumen Maskenpflicht gilt. Das heißt, dass die Maske während des gesamten Aufenthaltes nicht abgesetzt werden darf. Bezüglich der 2G- bzw. 3G-Regel gibt es ebenfalls Veränderungen, die wir nachstehend mitteilen:

 

Bei folgenden Veranstaltungen und Angeboten, muss die 3G-Regel angewandt werden:

  • Bildungsangebote und -veranstaltungen
  • Katechesen
  • Angebote und Veranstaltungen der Selbsthilfe (u.a. Kreuzbundgruppen)
  • Integrationskurse
  • rechtlich erforderliche Sitzungen von Gremien ohne geselligen Charakter
  • Angebote der Jugendsozialarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe

 

Bei folgenden Veranstaltungen und Angeboten, muss die 2G-Regel angewandt werden:

  • bei Konzerten, Aufführungen, Lesungen und sonstigen Kulturveranstaltungen

 

Bei folgenden Veranstaltungen und Angeboten, muss die 2G-plus-Regel angewandt werden:

  • gemeinsame Sportausübung in Innenräumen
  • gemeinsames Singen von Chormitgliedern
  • gastronomische Angebote

 

 

Wir bitten Sie sehr herzlich, diese Vorgaben einzuhalten. Der jeweilige Gruppenverantwortliche ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

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Hinweis Corona und Erstkommunion

Wegen der Corona-Beschränkungen dürfen nur die Kommunionkinder, ihre Eltern, Geschwister und ihre geladenen Gäste zu den Erstkommunionfeiern in die Kirche. Die Kommunionfeiern in der St.-Anna-Kirche können über den Livestream der Kirchengemeinde (http://live.st-anna-neuenkirchen.de) mitgefeiert werden.

Die heilige Messen Sonntag, den 26. September um 8:00 Uhr und um 10:00 Uhr werden nicht in der St.-Anna-, sondern in der St.-Josef-Kirche gefeiert.

St. Anna 48485 Neuenkirchen

Weihnachten 2020

Nach langen Beratungen in den verschiedenen Gremien und nach Absprache mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Neuenkirchen haben wir für Heiligabend, den 1. und 2. Weihnachtstag folgende Gottesdienstordnung:

Heiligabend

16:00 Uhr Wortgottesdienst im Waldstadion Neuenkirchen und im Sepp-Herberger-Stadion St. Arnold
17:30 Uhr Wortgottesdienst in den Kirchen St. Anna und St. Josef
19:00 Uhr Christmette in den Kirchen St. Anna und St. Josef

1. Weihnachtstag

08:00 Uhr heilige Messe in St. Anna
09:00 Uhr heilige Messe in St. Josef
10:00 Uhr Festhochamt mit Bläsern in St. Anna
11:00 Uhr heilige Messe in St. Josef
18:00 Uhr Weihnachtsvesper

2. Weihnachtstag

08:00 Uhr heilige Messe in St. Anna
09:00 Uhr heilige Messe in St. Josef
10:00 Uhr heilige Messe in St. Anna

-> Zu allen Gottesdiensten ist eine Anmeldung erforderlich (7. bis 17. Dezember).
-> Per Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de mit Nennung der Personenzahl, eines Namens, der Anschrift und Telefonnummer
-> Telefonisch im Pfarrbüro Tel.: 05973/9473-0

Die Personenzahl bei den Freiluftgottesdiensten ist auf maximal 500 begrenzt. Es gelten bei allen Gottesdiensten – sowohl im Freien als auch in den Kirchen – die Abstands- und Hygieneregeln. Familien und Personen aus einem Haushalt dürfen zusammensitzen, ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m erforderlich. Während des gesamten Gottesdienstes ist das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung verpflichtend.

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Hinweise zur Corona-Situation

Wie Sie alle wissen, ist die Entwicklung der Corona-Pandemie sehr dynamisch. Wir werden ständig von neuen Verordnungen und Verfügungen im wahrsten Sinne des Wortes überrollt. Seit dem 2. November befinden wir uns in einem zweiten Teil-Lockdown. Die Gottesdienste sind davon ausgenommen. Das heißt aber nicht, dass wir nachlässig werden dürfen. Im Gegenteil! Es ist wichtiger denn je, dass jeder und jede sämtliche Hygienemaßnahmen einhält und ebenso den Anweisungen der Ordner Folge leistet. Nur wenn die Sicherheitsabstände gewahrt bleiben, durchgängig Mund-Nasen-Schutz getragen wird und gründlich nach Betreten der Kirche die Hände desinfiziert werden, kann gewährleistet werden, dass die Gottesdienste weiterhin stattfinden können. Ab dem Allerheiligentag werden wir regelmäßig den 10 Uhr-Gottesdienst am Sonntag per Livestream übertragen. Vielleicht ist das für den ein oder anderen Älteren oder jemanden der zur Risikogruppe gehört, eine gute Alternative so den Sonntagsgottesdienst mitzufeiern. Bischof Dr. Genn hat zum wiederholten Male, gerade aber auch am Beginn der zweiten Welle, darauf hingewiesen, dass die Sonntagspflicht für alle Christen im Bistum Münster bis auf weiteres ausgesetzt bleibt. Ganz herzlich danke ich allen, die dazu beitragen, dass wir weiterhin sicher durch diese schwere Zeit geführt werden. In diesen Dank möchte ich auch die Spenderinnen und Spender einschließen, die großzügig für die Installation des Übertragungssystems gespendet haben.

Bleiben Sie alle gesund und behütet!

Pastor Markus Thoms

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Corona: Empfehlung aus dem Krisenstab

Seit mehr als sieben Monaten haben wir nun schon mit dem Coronavirus zu leben. In vielerlei Hinsicht können wir sagen, dass es unter den gegebenen Umständen gut läuft. Wie Sie den Medien entnehmen können, steigen die Zahlen der Infizierten jetzt im Herbst an. Das war zu erwarten. Damit wir auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin Gottesdienst feiern können, ist es unbedingt notwendig, dass wir die vereinbarten Regeln zwischen den Bistümern und der Landesregierung einhalten. Entscheidend sind die Abstands- und Hygieneregeln. Dankbar dürfen wir sein, dass so viele aus unserer Gemeinde sich bereit erklärt haben, den Ordnerdienst zu übernehmen. Leider wird mir immer mitgeteilt, dass manch einer sich nicht an die Vorgaben der Ordner hält, sondern unerlaubterweise darüber hinweg geht. Deswegen appelliere ich noch einmal ausdrücklich an jeden einzelnen, den Anweisungen der Ordner Folge zu leisten. Das gilt für den Hinweis der Handdesinfektion am Eingang – das Händewaschen zuhause reicht nicht aus – genauso wie für die Zuweisung des Sitzplatzes, dem Kommuniongang und die Ordnung beim Verlassen der Kirche am Ende des Gottesdienstes.

Darüber hinaus empfiehlt der Krisenstab, beim Betreten und Verlassen der Kirche eine Maske zu tragen. Sie schützen damit sich selbst, aber auch die ehrenamtlichen Ordnerinnen und Ordner. Selbstverständlich können Sie an Ihrem Sitzplatz die Masken abnehmen.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Kooperation und Mitarbeit. Helfen wir alle mit, dass es uns trotz aller Einschränkungen möglich sein wird, Gottesdienst in Gemeinschaft zu feiern.

Bleiben Sie behütet und gesund!

Markus Thoms, Pfarrer

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Coronakollekte an diesem Sonntag

Die Coronakrise betrifft die ganze Welt. Auch in Deutschland gibt es große Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Die Katholiken in Deutschland haben über Jahrzehnte hinweg gelernt, ihren Blick auch auf die Not in anderen Teilen der Welt zu richten. Corona trifft die Ärmsten oft mit harter Wucht. Nur schwer können sie sich vor dem Virus schützen, sie haben kaum Zugang zu den Gesundheitseinrichtungen, Millionen und Abermillionen droht Hunger, weil sie nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Die Menschen in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteruropa brauchen unsere Hilfe. Die deutschen Bischöfe rufen zu einem „Weltkirchlichen Sonntag des Gebets und der Solidarität mit den Leidtragenden der Corona-Pandemie“ auf. An diesem Sonntag wollen wir den Wunsch der Bischöfe auch in unserer Pfarrei aufgreifen. Neben dem Gebet wollen wir auch in ganz praktischer Weise solidarisch sein, indem wir eine Kollekte für die Menschen halten, die am schwersten von der Pandemie betroffen sind. Die nicht über ein solch gutes Gesundheitssystem verfügen, wie wir hier in Deutschland, deren politisches Krisenmanagement nicht funktioniert. Mit dem Erlös dieser Kollekte fördert die Kirche in Deutschland die Arbeit ihrer weltkirchlichen Partnerorganisationen in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa.

Ich danke Ihnen schon heute für eine großherzige Spende in diesem Anliegen. Gerne können Sie Ihre Gabe auch in den Pfarrbüros abgeben. Spendenquittungen werden selbstverständlich ausgestellt

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Bericht aus dem Krisenstab – Erweiterung der Gottesdienste

Liebe Gemeinde,

am 14. Juli 2020 hat sich erneut der Krisenstab unserer Pfarrei getroffen. Schwerpunkt dieser Sitzung waren die Gottesdienstzeiten und die Wiederöffnung der Pfarrheime und des Tante Ju. Einig waren sich allen Teilnehmenden, dass wir nach wie vor mitten in der Pandemie stecken und alle Beteiligten zur Vorsicht aufgerufen sind. Abstands- und Hygieneregeln werden uns in vielen Bereichen noch eine Zeit lang begleiten. Ebenso gibt es weiterhin für die Gottesdienste die Notwendigkeit des Ordnerdienstes, der Desinfektion und der Rückverfolgbarkeit der Anwesenden mit den ausgefüllten Zetteln. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass fast alle Gottesdienstbesucher sehr umsichtig mit den bestehenden Regeln umgehen. Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist ab dem 3. August nicht mehr notwendig. Es kann aber durchaus der Fall eintreten, dass Besucher abgewiesen werden müssen, falls die Höchstzahl überschritten wird. Wir bitten dafür um Verständnis. In St. Josef haben wir maximal 31 Sitzeinheiten und in St. Anna 60 Sitzeinheiten zu vergeben, wobei Ehepaare und Familien bzw. Personen, die im gleichen Haushalt leben, zusammensitzen dürfen. Den Anweisungen des Ordnerdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

Ab dem 3. August gilt nun folgende erweiterte Gottesdienstordnung:

Montag               08:15 Uhr            heilige Messe                   St. Josef

Dienstag             08:00 Uhr            heilige Messe                   St. Anna

                               19:00 Uhr            heilige Messe                  St. Josef

Mittwoch           08:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna (ab dem 19. August)

Donnerstag        19:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

Freitag                 08.00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

Samstag              17:00 Uhr            Vorabendmesse             St. Josef

Sonntag               08:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

                               10:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

 

Ab dem 17. August 2020 werden wir auch unter Einhaltung den bestehenden Corona-Vorschriften die Pfarrheime und das Tante JU wieder öffnen. Hier wird es für jeden Raum eine Maximalbelegung geben und ebenso entsprechende Hygienevorschriften. Die Vorsitzenden der Vereine und Verbände werden in diesen Tagen angeschrieben. Die dann gültige Benutzungsordnung wird zu erheblichen Einschränkungen führen, allerdings sind wir froh, dass wir überhaupt die Pfarrheime öffnen können, um so die Möglichkeit der Begegnung – wenn auch eingeschränkt – zu geben. Der Kirchenvorstand muss in seiner Sitzung am 12. August 2020 zunächst noch das Hygienekonzept beschließen. Danach werden wir es entsprechend veröffentlichen.

Nach wie vor bitte ich Sie alle um Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung. Wenn wir alle zusammenhalten und jeder sich nach Kräften und mit Verständnis einbringt, dann werden wir diese Zeit gemeinsam gut überstehen. So bitte ich Sie alle um Ihre Unterstützung und Ihr Gebet! Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihr Pastor Markus Thoms

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus