Coronamaßnahmen

Seit dem 3. April 2022 können die Bundesländer nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen bezüglich der Coronalage erlassen. Für Gottesdienste gelten seit dem 3. April folgende Maßnahmen, die die Staatskanzlei des Landes NRW mit den Diözesen vereinbart hat:

Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.

Es gibt keine grundsätzliche Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen. Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske mindestens beim Singen zu tragen. Ebenso wird empfohlen, die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können.

Weiterhin ist eine Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung vorgesehen.

Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt.

Für den Friedensgruß wird, wie bisher, auf Körperkontakt verzichtet.

Es liegt also im Ermessen eines jeden einzelnen Gottesdienstbesuchers, ob er eine Maske trägt oder nicht. Angesichts der zurzeit noch sehr hohen Anzahl Infizierter, bitten wir Sie genau zu prüfen, ob Sie eine Maske tragen oder nicht, auch vor dem Hintergrund, dass die Maske vulnerable Personen schützt. Und natürlich schützen Sie auch sich selbst. Ebenso sollten die Gottesdienstbesucher darauf achten, Abstände einzuhalten bzw. dann, wenn es nicht möglich ist, auf jeden Fall die Maske zu tragen.

Grundsätzlich freuen wir uns, dass nach langer Zeit diese Lockerungen in vielerlei Hinsicht Vereinfachungen bringen. Wenn alle aufeinander aufpassen und gegenseitig Rücksicht nehmen, wird es uns sicher gelingen, weiterhin gut durch die Zeit zu kommen.

Pfarrer Markus Thoms

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus