Heizung

Heizungen während der Corona-Zeit in den Kirchen

Mit dem Beginn der kälter werdenden Jahreszeit werden wir auch den Betrieb der Heizungen in den Kirchen wieder aufnehmen. Da sich jedoch in beiden Kirchen sog. Umluftheizungen befinden, führt das unweigerlich zu großen Luftbewegungen im Raum, die es zu vermeiden gilt. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, die Heizungen 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes abzuschalten, damit sich die Luft wieder beruhigen kann.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten Sie gleichzeitig darum, sich entsprechend zu kleiden, damit Sie nicht frieren.

Covid3

Bericht aus dem Krisenstab – Erweiterung der Gottesdienste

Liebe Gemeinde,

am 14. Juli 2020 hat sich erneut der Krisenstab unserer Pfarrei getroffen. Schwerpunkt dieser Sitzung waren die Gottesdienstzeiten und die Wiederöffnung der Pfarrheime und des Tante Ju. Einig waren sich allen Teilnehmenden, dass wir nach wie vor mitten in der Pandemie stecken und alle Beteiligten zur Vorsicht aufgerufen sind. Abstands- und Hygieneregeln werden uns in vielen Bereichen noch eine Zeit lang begleiten. Ebenso gibt es weiterhin für die Gottesdienste die Notwendigkeit des Ordnerdienstes, der Desinfektion und der Rückverfolgbarkeit der Anwesenden mit den ausgefüllten Zetteln. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass fast alle Gottesdienstbesucher sehr umsichtig mit den bestehenden Regeln umgehen. Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist ab dem 3. August nicht mehr notwendig. Es kann aber durchaus der Fall eintreten, dass Besucher abgewiesen werden müssen, falls die Höchstzahl überschritten wird. Wir bitten dafür um Verständnis. In St. Josef haben wir maximal 31 Sitzeinheiten und in St. Anna 60 Sitzeinheiten zu vergeben, wobei Ehepaare und Familien bzw. Personen, die im gleichen Haushalt leben, zusammensitzen dürfen. Den Anweisungen des Ordnerdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

Ab dem 3. August gilt nun folgende erweiterte Gottesdienstordnung:

Montag               08:15 Uhr            heilige Messe                   St. Josef

Dienstag             08:00 Uhr            heilige Messe                   St. Anna

                               19:00 Uhr            heilige Messe                  St. Josef

Mittwoch           08:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna (ab dem 19. August)

Donnerstag        19:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

Freitag                 08.00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

Samstag              17:00 Uhr            Vorabendmesse             St. Josef

Sonntag               08:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

                               10:00 Uhr            heilige Messe                  St. Anna

 

Ab dem 17. August 2020 werden wir auch unter Einhaltung den bestehenden Corona-Vorschriften die Pfarrheime und das Tante JU wieder öffnen. Hier wird es für jeden Raum eine Maximalbelegung geben und ebenso entsprechende Hygienevorschriften. Die Vorsitzenden der Vereine und Verbände werden in diesen Tagen angeschrieben. Die dann gültige Benutzungsordnung wird zu erheblichen Einschränkungen führen, allerdings sind wir froh, dass wir überhaupt die Pfarrheime öffnen können, um so die Möglichkeit der Begegnung – wenn auch eingeschränkt – zu geben. Der Kirchenvorstand muss in seiner Sitzung am 12. August 2020 zunächst noch das Hygienekonzept beschließen. Danach werden wir es entsprechend veröffentlichen.

Nach wie vor bitte ich Sie alle um Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung. Wenn wir alle zusammenhalten und jeder sich nach Kräften und mit Verständnis einbringt, dann werden wir diese Zeit gemeinsam gut überstehen. So bitte ich Sie alle um Ihre Unterstützung und Ihr Gebet! Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihr Pastor Markus Thoms

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Aktuelle Corona-Infos im Juli

Liebe Gemeinde,

wie ich Ihnen in der letzten Woche angekündigt hatte, werden wir ab diesem Sonntag die Vorabendmesse um 17:00 Uhr wieder in der Kirche St. Josef in St. Arnold feiern. Am Sonntag feiern wir weiterhin um 10:00 Uhr die heilige Messe in der Kirche St. Anna.

Die Werktagsgottesdienste bleiben wie gewohnt (Dienstag um 19 Uhr in St. Josef, Donnerstag um 19 Uhr in St. Anna und Freitag um 8:00 Uhr in St. Anna). Bei allen Gottesdiensten gelten nach wie vor die Abstands- und Hygieneregeln.

Gerade die Ereignisse der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, wie wichtig und notwendig diese Verhaltens- und Vorsichtsmaßnahmen sind. Sie dienen Ihrer Sicherheit und Gesundheit! Nach wie vor ist es notwendig, dass Sie sich zum Gottesdienstbesuch anmelden. Gerade für die Kirche St. Josef ist es wichtig, da wir dort nur 32 Sitzplatzeinheiten vergeben können. Da Personen, die in einem Haushalt leben, zusammensitzen können, werden wir sicherlich mehr als 32 Gottesdienstbesucher unterbringen. Wir möchten mit dem Anmeldesystem verhindern, dass wir Gottesdienstbesucher vor der Kirche abweisen und wieder nach Hause schicken müssen. Sie können sich telefonisch im Pfarrbüro, Tel.: 9473-0 oder auch per Mail stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de anmelden.

Beim Betreten der Kirche bekommen Sie einen Zettel ausgehändigt, den Sie bitte ausfüllen. Dieser Zettel dient der Rückverfolgbarkeit bei einer auftretenden Infektion. Geben Sie den Zettel am Ende des Gottesdienstes wieder ab. Er wird vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. Gerne können Sie sich auch einige Zettel mit nach Hause nehmen und dieser vorher ausfüllen oder aus dem Mitteilungsblatt/Miteinander ausschneiden und ausgefüllt zum Gottesdienst mitbringen.

An dieser Stelle danke ich diejenigen, die sich seit einigen Wochen zum Ordnerdienst bereit erklärt haben. Wer diesen Dienst unterstützen möchte, kann sich ebenfalls gerne im Pfarrbüro melden. Wir werden sicherlich so lange es keinen Impfstoff gibt bei den bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen bleiben und ebenso die Anweisungen der Staatskanzlei beachten müssen, die ausdrücklich den Ordnerdienst und die Rückverfolgbarkeit einfordern.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihr Wohlwollen.

Ihr

Pastor Markus Thoms

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Gottesdienstordnung während Corona

Liebe Gemeinde,

seit Monaten befinden wir uns aufgrund der Corona-Pandemie in einem Ausnahmezustand. Erstmalig in der Kirchengeschichte wurde uns auch die Feier von Gottesdiensten durch unseren Bischof untersagt. Das war für alle ein schmerzlicher Einschnitt. Inzwischen sind erste Lockerungen eingetreten und wir haben am 7. Mai unter erheblichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen mit der eingeschränkten Feier der Gottesdienste begonnen. Wir haben ein Hygienekonzept entworfen, welches auch durch das Ordnungsamt der Gemeinde Neuenkirchen überprüft und angenommen wurde. Demnach können bei allen Abstandsregeln in der Pfarrkirche St. Anna 60 Sitzplatzeinheiten und in der Filialkirche St. Josef 30 Sitzplatzeinheiten vergeben. Da Familien und Personen, die in einem Haushalt leben, zusammensitzen dürfen, kann es durchaus sein, dass wir mehr als 60 bzw. 30 Personen Platz geben können. Durch die sich ständig ändernde Corona-Schutzverordnung stehen wir immer wieder vor neuen Heraus- und Anforderungen. So sind wir z.B. seit dem 30. Mai 2020 durch das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet worden, bei jedem Gottesdienst jeden einzelnen Teilnehmer schriftlich zu erfassen, um die Rückverfolgbarkeit im Falle einer Infektion zu gewährleisten und die Namen an die Gesundheitsbehörden weiterzugeben.

Als wieder die Möglichkeit bestand, Gottesdienste zu feiern, haben wir im Krisenstab eine eingeschränkte Gottesdienstordnung für die Corona-Zeit beschlossen. Grundlage bei allen Überlegungen war, möglichst vielen Gläubigen die Teilnahme an den Gottesdiensten zu ermöglichen. Dabei haben wir immer auch wieder betont, es sich gut zu überlegen am Gottesdienst teilzunehmen, sofern man einer Risikogruppe angehört. Selbstverständlich bleibt es im letzten bei einer Entscheidung des einzelnen. Die inzwischen an verschiedenen Stellen aufgetretenen Fälle von Neuinfektionen in Frankfurt, Bremerhaven und Mecklenburg-Vorpommern machen deutlich, dass gerade Gottesdienste in geschlossenen Räumen eine erhebliche Gefahr der Infizierung darstellen. Wenn auch insgesamt die Zahlen der Infizierten zurückgehen, so befinden wir uns mitten in der Pandemie und dürfen alles andere als nachlässig werden.

Um die Sicherheits- und Abstandsregeln einzuhalten und möglichst eine hohe Teilnehmerzahl zu ermöglichen, haben wir uns im Krisenstab seinerzeit für die derzeit gültige Gottesdienstordnung entschieden. Dabei hat die Pfarrkirche St. Anna aufgrund ihrer Größe mehrere Gottesdienste, um möglichst vielen Gläubigen eine Teilnahme zu ermöglichen. Die derzeit gültige Ordnung muss neben der Beachtung der Hygienevorschriften auch gewährleisten, dass die Zelebranten, Küster und Kirchenmusiker ihre Dienste leisten können. Die Zahlen der Teilnehmenden in den vergangenen Wochen und die positiven Rückmeldungen haben deutlich gemacht, dass die Anzahl der Gottesdienste derzeit ausreichend ist. Natürlich hat es auch kritische Anmerkungen gegeben. Wir können die Bedenken gut verstehen, bitten Sie jedoch auch um Verständnis, dass wir derzeit keine weiteren Gottesdienste anbieten können. Wir beobachten die allgemeine und die konkrete Lage vor Ort ständig und werden bei bestehender Notwendigkeit die Gottesdienstzeiten ergänzen. Bald beginnen die Sommerferien, in denen wir auch in den letzten Jahren immer eine eingeschränkte Gottesdienstordnung gehabt haben. Auch die Priester und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden größtenteils in Urlaub sein, so dass wir von daher schauen müssen, wie wir das bestehende Programm mit den vorhandenen Arbeitskräften bewältigen und ggf. ergänzen können.

Die derzeit gültige Gottesdienstordnung gilt zunächst solange, bis wir zur Normalität zurückkehren können, d.h. solange bis wir keinen Impfstoff haben und die Behörden uns auf die Hygieneordnungen einschl. der Abstandsregeln verpflichten. Wir fahren bei allen Überlegungen auf Sicht und werden ggf. kurzfristig entscheiden. Gottesdienste sollen immer auch Orte der Gemeinschaft und nicht der Vereinzelung sein. Schon vor Corona haben wir flächendeckend in unserem Bistum registriert, wie sehr die Zahl der regelmäßigen sonntäglichen Gottesdienstbesucher zurückgeht.

Wir hoffen und wünschen uns aus dem Krisenstab, Pfarreirat und Kirchenvorstand, dass Sie unsere Überlegungen mittragen und vielleicht selbst überlegen, wie es möglich ist, jemandem zu helfen, der den Gottesdienst besuchen möchte. Gerade die Nachbarschaftshilfe hat ja in den letzten Monaten viele positive Beispiele hervorgebracht. Vielleicht besteht die Möglichkeit jemanden aus der Nachbarschaft seine Dienste in einer Mitfahrgelegenheit anzubieten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie herzlich um Ihr Wohlwollen und Ihre Geduld. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir eine erholsame Ferienzeit und Gottes Segen.

Bleiben Sie gesund.

Pfarrer Markus Thoms

Heinz-Jürgen Schenk, stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstandes

Daniel Feiting, Vorsitzender des Pfarreirates

St. Anna 2020

Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit

Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für den NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 1. Mai 2020

Nachstehend geben wir Ihnen die Rahmenbedingungen weiter, die die Landesregierung NRW mit den Bistümern beschlossen hat. Beachten Sie, dass diese Mitteilung vom 23. April 2020 und „dynamisch“ ist. In mancherlei Hinsicht sind Änderungen möglich. Auch liegen zwischen Redaktionsschluss und tatsächlicher Veröffentlichung Zeiträume, die es unmöglich machen, alles immer zeitgleich zu veröffentlichen. Ebenso muss jede Pfarrei vor Ort sehen, was wie und in welcher Form umsetzbar ist, da aufgrund der örtlichen Voraussetzungen in den einzelnen Gemeinden nicht allgemein entschieden werden kann. Dies wird bei uns mit dem Krisenstab und den Gremien besprochen und entsprechend gehandhabt.

Die wörtliche Mitteilung lautet:

  1. Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen gefeiert. Als Gottesdienste gelten die Feier der hl. Messe, Gottesdienste zur Spendung anderer Sakramente, Wort-Gottes-Feiern, das Stundengebet, Anbetung und Andachten etc. Auch Requien oder Gottesdienste aus anderen Anlässen sind möglich.

 

  1. Je nach örtlichen Gegebenheiten können auch Werktagsgottesdienste stattfinden.

 

  1. Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen geltenden Bestimmungen sind dabei maßgeblich.

 

  1. Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gottes-dienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. In den Kirchen wird die Zahl der maximal belegbaren Plätze erhoben und deutlich sichtbar markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand (1,50 m) ein-zuhalten ist. Familien werden nicht getrennt.

 

  1. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist sicherzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, z.B. durch Markierungen.

 

  1. Nach Möglichkeit werden Zu- und Ausgang durch zwei Zuwege zur Kirche getrennt.

 

  1. Ein kircheneigener Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden.

 

  1. Die Kirchen werden vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet.

 

  1. Freiluft-Gottesdienste sind ggf. vermehrt anzubieten; für Trauerfeiern am Grab blei-ben die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden.

 

  1. Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet wird weiterhin angeboten, damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können.

 

  1. Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt.

 

  1. Die Weihwasserbecken bleiben geleert.

 

  1. Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern z.B. am Aus-gang aufgestellt.

 

  1. Hostienschale(n) und Kelch bleiben während der gesamten Messfeier – auch bei der Wandlung – mit einer Palla bedeckt.

 

  1. Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt.

 

  1. Der Zelebrant und alle an der Austeilung der Kommunion Beteiligten desinfizieren sich – zusätzlich zur liturgischen Händewaschung – die Hände, bevor sie die Hostien berühren.

 

Nur der Zelebrant empfängt die Kelchkommunion.

Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt. Ggf. kann der Dialog gemeinsam zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen werden. Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht.

Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.

Personen, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.

Die Kommunionordnung wird so angepasst, dass die Gläubigen die Kommunion im gebotenen Mindestabstand empfangen können.

  1. Requien oder Trauergottesdienste können in den Kirchen unter Beachtung der gerade genannten Regeln gefeiert werden.

 

  1. Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung.

 

  1. Firmfeiern sind ebenfalls unter Beachtung der genannten Regeln möglich.

 

  1. Beichtgespräche im Beichtstuhl sind nicht möglich. Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen.

 

  1. Für die Seelsorge an Kranken und Heimbewohnern sind weiterhin die jeweiligen örtli-chen Bestimmungen einzuhalten. Wo immer es möglich ist, ist die Seelsorge an kranken, einsamen oder sterbenden Menschen ein vorrangiger Dienst. Dies gilt auch für die Spendung der Krankenkommunion.

 

Stand: 23. April 2020

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus