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Gottesdienste zu Weihnachten

Am 3. Dezember 2021 hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Diese gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Um aber verlässlich im Blick auf Weihnachten planen zu können, hat der Kirchenvorstand beschlossen, für die Gottesdienste an Weihnachten folgende Regelungen anzuwenden:

Die Gottesdienste an Heiligabend und am 1. Weihnachtstag sowie der Jahresschlussgottesdienst an Silvester finden unter Anwendung der 2G-Regel statt. Das heißt, dass an diesen Gottesdiensten ausschließlich Personen teilnehmen können, die geimpft oder genesen sind. Die Besucher und Besucherinnen dieser Gottesdienste sind verpflichtet, den entsprechenden Nachweis einschließlich Personalausweis mitzubringen. Als Kirchengemeinde sind wir verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren. Unter diesen Voraussetzungen ist es dann möglich, auf Abstände zu verzichten, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgängig eine medizinische Maske tragen.

Am 2. Weihnachtstag gilt die 2G-Regel nicht, d.h., dass dann auch wiederum die Abstände zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten einzuhalten sind. Ebenfalls ist durchgängig die Maske zu tragen.

Da die Krippenfeier, die in diesem Jahr als Open-Air-Gottesdienst gefeiert wird, und die Familiengottesdienste um 16:30 Uhr in St. Anna und St. Josef erfahrungsgemäß sehr gut besucht sind, wird es für diese Gottesdienste ein online-Anmeldeverfahren geben.

 

Gottesdienstübersicht Weihnachten 2021
DatumUhrzeitOrt2G + MaskeAnmeldungAnmeldelink
24.12.202115:00 UhrSpielplatz Kreyenburg2G + Maskejahttps://forms.office.com/r/gvvKxsNX91
16:30 UhrKirche St. Anna2G + Maskejahttps://forms.office.com/r/gvvKxsNX91
16:30 UhrKirche St. Josef2G + Maskejahttps://forms.office.com/r/gvvKxsNX91
18:30 UhrKirche St. Anna2G + Maskenein
25.12.202108:00 UhrKirche St. Anna2G + Maskenein
09:00 UhrKirche St. Josef2G + Maskenein
10:00 UhrKirche St. Anna2G + Maskenein
26.12.202108:00 UhrKirche St. AnnaMaskenein
09:00 UhrKirche St. JosefMaskenein
10:00 UhrKirche St. AnnaMaskenein
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Neuerungen bei den Gottesdiensten ab 9. Juli 2021

Seit dem 9. Juli gibt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die neue Inzidenzstufe 0 mit einer 7-Tages-Inzidenz von höchstens 10.

Wenn sowohl im Kreis als auch im Land NRW die Inzidenzstufe bei 0 liegt – was im Moment der Fall ist – gelten nach Mitteilung des Generalvikars für Gottesdienste folgende Lockerungen:

  • Der Gemeindegesang ist erlaubt, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wird lediglich empfohlen.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt. Masken können natürlich freiwillig getragen werden.
  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt.

Somit können in St. Anna und St. Josef die Plätze beim Besuch des Gottesdienstes wieder frei gewählt werden – der Ordnerdienst entfällt.

Für die Nutzung von Pfarrheimen und die Arbeit und Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden entfallen in Inzidenzstufe 0 alle Einschränkungen.

Der Generalvikar bittet dennoch um verantwortliches Handeln.

Sollte die Inzidenzstufe steigen, passen wir die Schutzmaßnahmen wieder an.

St. Anna 48485 Neuenkirchen

Weihnachten 2020

Nach langen Beratungen in den verschiedenen Gremien und nach Absprache mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Neuenkirchen haben wir für Heiligabend, den 1. und 2. Weihnachtstag folgende Gottesdienstordnung:

Heiligabend

16:00 Uhr Wortgottesdienst im Waldstadion Neuenkirchen und im Sepp-Herberger-Stadion St. Arnold
17:30 Uhr Wortgottesdienst in den Kirchen St. Anna und St. Josef
19:00 Uhr Christmette in den Kirchen St. Anna und St. Josef

1. Weihnachtstag

08:00 Uhr heilige Messe in St. Anna
09:00 Uhr heilige Messe in St. Josef
10:00 Uhr Festhochamt mit Bläsern in St. Anna
11:00 Uhr heilige Messe in St. Josef
18:00 Uhr Weihnachtsvesper

2. Weihnachtstag

08:00 Uhr heilige Messe in St. Anna
09:00 Uhr heilige Messe in St. Josef
10:00 Uhr heilige Messe in St. Anna

-> Zu allen Gottesdiensten ist eine Anmeldung erforderlich (7. bis 17. Dezember).
-> Per Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de mit Nennung der Personenzahl, eines Namens, der Anschrift und Telefonnummer
-> Telefonisch im Pfarrbüro Tel.: 05973/9473-0

Die Personenzahl bei den Freiluftgottesdiensten ist auf maximal 500 begrenzt. Es gelten bei allen Gottesdiensten – sowohl im Freien als auch in den Kirchen – die Abstands- und Hygieneregeln. Familien und Personen aus einem Haushalt dürfen zusammensitzen, ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m erforderlich. Während des gesamten Gottesdienstes ist das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung verpflichtend.

St. Anna-Innenraum

Wiederbeginn der Gottesdienste

Am Donnerstag haben wir mit der Feier der Gottesdienste begonnen. An diesem Wochenende werden wir zum ersten Mal die Feier an einem Sonntag erleben. Es wird für alle Beteiligten eine neue und sehr ungewohnte Erfahrung werden. Deshalb bitte ich Sie um Geduld. Wir sind an die restriktiven Vorgaben der Landesregierung gebunden. Es ist wichtig, dass wir diese Vorgaben einhalten, damit uns die Feier der Gottesdienste nicht wieder genommen wird. Wir werden in den nächsten Wochen die Situation beobachten und die gemachten Erfahrungen auswerten. Sie werden über die Entscheidungen der Gremien bzw. des Krisenstabes immer auf dem Laufenden gehalten.

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus