Neuerungen bei den Gottesdiensten ab 9. Juli 2021

Seit dem 9. Juli gibt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die neue Inzidenzstufe 0 mit einer 7-Tages-Inzidenz von höchstens 10.

Wenn sowohl im Kreis als auch im Land NRW die Inzidenzstufe bei 0 liegt – was im Moment der Fall ist – gelten nach Mitteilung des Generalvikars für Gottesdienste folgende Lockerungen:

  • Der Gemeindegesang ist erlaubt, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m wird lediglich empfohlen.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt. Masken können natürlich freiwillig getragen werden.
  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt.

Somit können in St. Anna und St. Josef die Plätze beim Besuch des Gottesdienstes wieder frei gewählt werden – der Ordnerdienst entfällt.

Für die Nutzung von Pfarrheimen und die Arbeit und Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden entfallen in Inzidenzstufe 0 alle Einschränkungen.

Der Generalvikar bittet dennoch um verantwortliches Handeln.

Sollte die Inzidenzstufe steigen, passen wir die Schutzmaßnahmen wieder an.

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus