Coronahinweise nach dem 15. Juni

Liebe Gemeinde,

in der vergangenen Woche habe ich Ihnen an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise und Erklärungen aus dem Pfarreirat, Kirchenvorstand und Krisenstab während der Corona-Krise mitgeteilt. Die Verordnungen und Veränderungen in dieser Zeit sind so schnelllebig, dass es gar nicht immer möglich ist, alle Hygieneverordnungen, allgemeine Verpflichtungen, aber auch mögliche Lockerungen zeitnah umzusetzen. So ist z.B. am 15. Juni 2020 eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, die am 1. Juli 2020 bereits wieder durch eine neue ersetzt wird. Intensiv haben wir uns am 15. Juni im Krisenstab noch einmal über die bestehende Gottesdienstordnung und über die Abstandsregelungen, die im Allgemeinen durch die Verordnung vom 15. Juni gelockert wurden, ausgetauscht. Hierzu hat Generalvikar Dr. Winterkamp in einer Mail geschrieben: „Der Wegfall der Abstandsregelung von 1,5 m wäre natürlich auch auf die Gottesdienste übertragbar, wenn Sitzpläne erstellt würden. Allerdings rate ich dringend davon ab, die mit der ab heutige gültigen Corona-Schutzverordnung für Veranstaltungen und Versammlungen ermöglichten Änderungen auf die Gottesdienste zu übertragen, wenn der Gemeindegesang weiter durchgeführt werden soll. Für das Singen und Musizieren in Orchester- und Theaterbetrieben sowie Musikschulen schreibt die Anlage zur Corona-Schutzverordnung einen Mindestabstand von 2 Metern vor. Wir tun für unsere Gottesdienste also gut daran, den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Mitfeiernden beizubehalten (sofern sie nicht einer Familie oder einer häuslichen Gemeinschaft angehören), um weiterhin den Gemeindegesang zu ermöglichen. … Um die tätige Mitfeier der Gläubigen nicht noch weiter zu beschränken, empfehle ich daher dringend, die bisher – allem Anschein nach ohne große Komplikationen eingespielten – Mindestabstände bei der Feier der Gottesdienste beizubehalten, um den Gemeindegesang in unserem Bistum weiterhin zu ermöglichen. Die Übernahme der für Veranstaltungen und Versammlungen vorgesehenen Regelung mit dem Wegfall des Mindestabstands von 1,5 m würde definitiv bedeuten, in den Gottesdiensten nicht singen zu können.“ Dieser Empfehlung hat sich der Krisenstab angeschlossen. Es bleibt also bei dem gebotenen Mindestabstand, den wir durch die verschiedenen Markierungen in unseren Kirchen dargestellt haben. Die Form und die Art und Weise, wie wir Gottesdienst feiern, haben sich in den vergangenen Wochen als würdig herausgestellt. Diskutiert haben wir im Krisenstab und auch in den vorhergehenden Sitzungen im Pfarreirat und Kirchenvorstand die Orte der Gottesdienste. Wir haben uns dafür entschieden, die Vorabendmesse am Samstag um 17:00 Uhr mit Beginn der Sommerferien, also ab dem 4. Juli 2020, wieder in der Kirche St. Josef in St. Arnold zu feiern. Am Sonntag feiern wir weiterhin um 10:00 Uhr die heilige Messe in der Kirche St. Anna. Die Werktagsgottesdienste bleiben wie gewohnt (Dienstag um 19 Uhr in St. Josef, Donnerstag um 19 Uhr in St. Anna und Freitag um 8:00 Uhr in St. Anna). Nach wie vor bitten wir Sie, sich für die Gottesdienste telefonisch im Pfarrbüro, Tel.: 9473-0 oder auch per Mail stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de anzumelden, um nicht vor den Gottesdiensten Gläubige abweisen zu müssen. Ausdrücklich möchte ich noch einmal das wiederholen, was ich letzte Woche bereits geschrieben habe: Wir beobachten die Lage ständig und werden, falls die Notwendigkeit besteht, die sonntägliche Gottesdienstordnung ergänzen.

Noch einmal wünsche ich Ihnen auch von dieser Stelle aus alles Gute und eine erholsame Ferienzeit.

Ihr Pastor Markus Thoms

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus