Aktualisierte Corona-Schutzverordnung

Die Landesregierung hat am 27. Mai 2020 eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung herausgegeben, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenkünfte aus Anlass von Gottesdiensten etc. hat. Generalvikar Winterkamp hat diese Verordnung am 28. Mai an die Pfarreien mit Erläuterungen und der Bitte um Beachtung und Umsetzung weitergegeben. Der § 2a „Rückverfolgbarkeit“ bezieht sich auf die schriftliche Erfassung aller teilnehmenden Person bei Zusammenkünften und Versammlungen. Konkret bedeutet das für die Pfarreien, dass zu jedem Gottesdienst (heilige Messen, Andachten, Anbetungen, Taufen, Trauungen, Firmungen, Beerdigungsgottesdienste in Trauerhallen etc.) jede teilnehmende Person mit Namen, Adresse und Telefonnummer schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen gesichert aufzubewahren und anschließend zu vernichten sind.

Die „Rückverfolgbarkeit“ gilt zum anderen auch für folgende Angebote und Maßnahmen:

  1. Für die Durchführung außerschulischer Bildungsangebote, das heißt für die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und für die Erstkommunion- und Firmkatechesen.
  2. Für Konzerte und Aufführungen, sowohl in Kirchenräumen als auch im Freien.
  3. Für die Sitzungen von Gremien und Tagungen von Gesellschaften, Gemeinschaften und Vereinen.

Für uns als Pfarrei bedeutet das eine Ausweitung dessen, was wir bereits mit dem Anmeldeverfahren begonnen haben. Nach wie vor sollten Sie sich mit der Anzahl der teilnehmenden Personen im Pfarrbüro anmelden. Dieses hilft uns, vorab einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu erhalten, so dass wir bei Vollbelegung keinen an der Kirche zurückweisen müssen. Neu ist, dass sich jeder Teilnehmer registrieren muss. Dazu händigt der Ordnungsdienst Ihnen beim Betreten der Kirche einen Zettel aus, auf dem Sie Ihren Namen, die Anschrift und die Telefonnummer hinterlassen. Den Zettel und den Kugelschreiber geben Sie bitte beim Verlassen der Kirche an den Türen dem Ordnerdienst zurück. Zwecks Rückverfolgung wird der Zettel vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Sollte jemand zum Gottesdienst kommen, der sich nicht vorher telefonisch gemeldet hat, so kann er, falls es die Platzkapazitäten zulassen, bleiben. Entscheidend ist das Ausfüllen der Karte.

Es ist mir vollkommen bewusst, dass diese Maßnahmen nicht bei allen Gläubigen Anklang finden. Dennoch bitte ich Sie sehr, wenn Sie am Gottesdienst teilnehmen möchten, diese Maßnahmen mitzutragen, damit wir weiterhin dazu beitragen, dass die Infizierungen auf so niedrigem Stand bleiben und im Falle einer Ansteckung sofort die Infektionsketten rückverfolgen können. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Bischof Dr. Genn  die Sonntagspflicht bis auf Weiteres für jeden Christen im Bistum Münster ausgesetzt ist.

Pfarrer Markus Thoms

Pfarrbüro St. Anna

Friedenstraße 6
48485 Neuenkirchen 

Tel. 05973 / 94 73 - 0
E-Mail: stanna-neuenkirchen@bistum-muenster.de 

Die Kirche sei immer ein Ort der Barmherzigkeit und Hoffnung, wo wir spüren, dass wir angenommen und geliebt sind und Vergebung erhalten.
— Papst Franziskus