Da in Kürze die Friedhofsgärtner mit der Pflege der Rasenflächen beginnen, weist der Kirchenvorstand darauf hin, dass bis zum 31. März 2023 sämtliche Gegenstände (Kerzen, Lampen, Blumenvasen, Kunstgestecke etc.), die sich auf den Rasengräbern befinden, zu entfernen sind. Dinge, die sich nach dem 1. April noch auf den Gräbern befinden, werden durch die Friedhofsgärtner entsorgt. Es ist ebenfalls nicht gestattet, diese Gegenstände in die Anlagen hinter den Gräbern aufzustellen. Wir bitten freundlich um Beachtung!